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Freitag, 24. April 2015 16:42

Prämienverbilligung höher als der Beitrag – im Schweizer Sozialstaat möglich

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Die Prämienverbilligung als finanzielle Hilfe bei der Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge ist für Tausende Schweizer in allen Kantonen eine wertvolle Hilfe. Ohne sie wäre es Personen mit einem geringen Einkommen kaum möglich, die fortlaufenden Kosten für den eigenen Gesundheitsschutz zu bewältigen und sich abzusichern.


Unter Prämienverbilligung versteht man finanzielle Hilfe bei der Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge. (Bild: © Africa Studio – shutterstock.com)


Doch auch die Kehrseite dieses typisch schweizerischen Modells gerät immer häufiger in die Kritik und kann in vielen Fällen als echtes Prämiengeschenk bezeichnet werden. So ist es nach der aktuellen Regelung möglich, dass Versicherte mehr Zuschüsse durch die Prämienverbilligung halten, als sie monatlich für die Zahlung ihrer Beiträge der Krankenkasse aufbringen müssen.

Erhebliches Profitieren vom Schweizer Sozialstaat

Jede grosse Krankenkasse hat im Rahmen ihres Jahresabschlusses entsprechende Fälle präsentieren können, bei denen eine Gratis-Versicherung für Mitglieder vorliegt und zudem attraktive Jahresprämien gewährt werden. Hierbei handelt es sich nicht nur um wenige Rappen, in einzelnen Fällen beträgt das jährliche Volumen 2.500 bis zu 5.000 Franken. In diesen Dimensionen wird natürlich nur von wenigen Personen vom Schweizer Sozialstaat profitiert, doch alleine die Möglichkeit hierzu ist vielen Kritikern des Prinzips ein Dorn im Auge. Von der Regelung betroffen sind keine Personen mit einer individuellen Prämienverbilligung, vielmehr lässt nur das System mit Ergänzungsleistungen einen entsprechenden Missstand zwischen Ausgaben und Prämien zu.

Grund hierfür ist die Abrechnungspraxis, die bei der Gewähr der Prämienverbilligung vorherrscht. Bei der individuellen Regelung haben alleine die Kantone ein Mitspracherecht in der Höhe, weshalb diese stets in das Verhältnis zu den aktuellen Beitragshöhen einer Krankenkasse gesetzt werden können. Dass die maximale Prämienverbilligung in Einzelfällen über dem Niveau eines Beitrags liegt, ist hierbei nicht ausgeschlossen, aber extrem unwahrscheinlich. Anders sieht es bei Ergänzungsleistungen aus, die vom Bund festgelegt wurde und den durchschnittlichen Beitragsprämien des Kantons oder der Gemeinde entsprechen muss. Und da die Durchschnittsprämie logischerweise in vielen Fällen über der tatsächlichen Prämie liegt, profitiert der jeweilige Versicherte finanziell hiervon.

Zusätzliche Ausgaben der Krankenkassen in Millionenhöhe

Das Problem einer zu hohen Prämienverbilligung im Vergleich zum Beitrag ist nicht neu, über die letzten Jahre konnte die Grössenordnung des Problems jedoch erst richtig erfasst werden. Vor allem die grossen Krankenversicherer sind in der Lage, umfangreiche statistische Auswertungen ihrer Mitglieder vorzunehmen und Summen für diesen Missstand zu benennen. So gab die CSS an, überschüssige Subventionen im Umfang von neun Millionen Franken gezahlt zu haben, auch die Helsana schätze einen Umfang von neun bis zehn Millionen ab. Wird jede Krankenkasse in die Rechnung einbezogen, dürfte das Volumen bei mehr als 50 Millionen Franken liegen.

Für die Erstattung von Ergänzungsleistungen gibt es in den Augen der Kritiker gleich eine doppelte Bevorteilung, die möglicherweise nicht mehr lange im System bestehen bleibt. Zum einen übernimmt der Kanton für die meisten Versicherten die komplette Prämie, ausserdem profitieren diese ergänzend durch die Prämienverbilligung von einer zusätzlichen Einnahme. Einzelne Kantone haben bereits die Initiative ergriffen und machen Druck auf den Bund, der die bestehende Regelung vielleicht bald aufheben könnte. Zur Diskussion im Parlament dürfte es in naher Zukunft über die aktuelle Regelung kommen, der Rat hat bereits eine entsprechende Motion abgelehnt und eine Abänderung der Regelung vorerst unwahrscheinlich gemacht.



Auch ohne Prämienverbilligung von günstigeren Beiträgen
profitieren

Aktuell werden noch weitere politische Vorhaben behandelt, die in Anbetracht der obigen Regelung ungewöhnlich erscheint. So könnte schon bald eine Erhöhung der Ergänzungsleistungen zu Lasten der individuellen Prämienverbilligung beschlossen werden, die unter den neuen Zahlen in ein anderes Licht rücken. Unabhängig von den politischen Entscheidungen sollte sich jeder Versicherte mit seiner Krankenkasse auseinandersetzen und mit oder ohne Zuschüsse über eine Absenkung des laufenden Beitrags nachdenken. Dies kann beispielsweise durch den Wechsel des Krankenversicherers erfolgen, ohne dass Leistungseinbussen in Kauf genommen werden müssen. Gerade wer keine Förderung durch Staat oder Kanton erhält, wird hiervon erheblich profitieren.

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Bild oben links: © photo-oasis – shutterstock

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