Allg. Geschäftsbedingungen, Agentur belmedia GmbH
1. Geltung
1.1. Die Agentur belmedia GmbH – im Folgenden als Agentur bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot/die jeweilige Offerte der Agentur bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande. Die Annahme kann in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder mündlich erfolgen.
2.3. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Inserenten bzw. Auftraggebers, die Unterlagen (Texte, Fotos etc.) rechtzeitig der Agentur abzugeben. Sollte die Abgabefrist wie vereinbart nicht eingehalten werden, behält sich die Agentur das Recht vor, den gesamten Betrag einzufordern. Dabei erlischt die Pflicht, die zu erbringende Leistung (z.B. Inserate, Banner, Logos etc.) auszuführen.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Form.
3.2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Texte, Kopien und Farbabdrucke etc.) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Freelancer“).
4.2. Die Beauftragung Dritter erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
4.3. Die Agentur wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 60 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens (Einschreiben) an die Agentur.
5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz besteht nicht.
5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen und Informationen oder Freigabe von „Gut zur Ausführung“) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmass des Verzugs verschoben.
6. Rücktritt vom Vertrag
Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
> die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
> berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.
> die Ausführung der Leistung nach Ermessen der Agentur ethisch und moralisch nicht vertretbar ist. Das gilt insbesondere dann, wenn Tatsachen, die zur genannten Einschätzung der Agentur führen, erst nach Vertragsschluss bekannt werden, unabhängig davon, ob sie vom Auftraggeber der Agentur bewusst verschwiegen wurden oder sie ihm bei Vertragsschluss noch nicht bekannt waren.
7. Honorar
7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung per Vorauskasse. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
7.2. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlöhnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
7.3. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt oder nach solchen verlangt.
7.4. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung, mindestens aber 25% des Auftragsvolumens. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Agentur kann die bereits erarbeiteten Werke weiterverwenden.
7.5. Für Aufträge, welche länger als 30 Tage dauern, kann die Agentur dem Aufwand entsprechend Teilrechnungen stellen.
8. Zahlung
8.1. Rechnungen sind nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und – wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten – zu tragen.
8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.4. Wenn die Ratenzahlung nicht fristgemäss erfolgt, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig.
9. Präsentationen
9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
9.2. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur – insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt – im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt, und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
9.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben vom Kunden nicht verwertet bzw. erfolgt kein Auftrag, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
10.1. Das geistige Eigentum der Werke der Agentur wird geschützt durch das Bundesgesetz über das Urheberrecht und anverwandte Schutzrechte. Das Urheberrecht sämtlicher durch die Agentur geschaffener Werke – einschliesslich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Fotos), auch einzelne Teile daraus – bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung im Rahmen des Auftrages und zum vereinbarten Zweck im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst nutzen und nicht veräussern. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
10.2. Änderungen von Leistungen (urheberrechtliche Erzeugnisse) der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
10.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Das Honorar für Mehrfachnutzung regelt die jeweilige Auftragsbestätigung oder vertragliche Vereinbarung.
10.4. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf eines allfällig vereinbarten Vertrages – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
11. Kennzeichnung
11.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemassnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
12. Gewährleistung und Schadenersatz
12.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu.
12.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Massnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für die Agentur mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden ist.
12.3. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen.
13. Haftung
13.1. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemassnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
13.2. Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
14. Zusatz-AGB für Suchmaschinenoptimierung (SEO)
14.1. Die Agentur realisiert Links aus Texten, Social Media und Bookmark-Domains sowie aus Webkatalogen und Branchenverzeichnissen auf die Webseite des Kunden zwecks Suchmaschinenoptimierung. Pressemitteilungen werden nur durch vorgängige Absprache mit dem Kunden veröffentlicht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur alle Links aus sämtlichen Webseiten ohne vorherige Anfrage im Internet realisiert. Ausgeschlossen sind Links von Seiten mit anstössigem Inhalt. Alle Inhalte im Internet, welche durch die Optimierungsmassnahmen der Agentur entstehen, bleiben im Eigentum des rechtmässigen Inhabers der entsprechenden Webseite. Es besteht für die Agentur keine Pflicht zur Löschung oder Änderung von gesetzten Links. Die Agentur behält sich das Recht vor, Analysedaten der Kundenwebseite zum Zweck der Optimierung zu erheben und auszuwerten. Der Kunde hat jederzeit Einblick in die erhobenen Daten.
14.2. Pflichten der Agentur: Die Agentur nimmt keine Änderungen ohne Freigabe des Kunden auf der Kunden-Webseite vor. Die Agentur veröffentlicht Pressemitteilungen nur durch vorgängige Freigabe per E-Mail durch den Kunden. Die Agentur setzt die Ziele der Optimierung nach aktuellsten technischen Richtlinien von Google und nach bestem Wissen und Gewissen um. Die vertragliche Vereinbarung über das Erreichen eines bestimmten Suchmaschinenrankings ist als Durchschnittswert über die gesamte Vertragslaufzeit zu verstehen. Die wöchentliche Überprüfung der Ziele obliegt dem Kunden (siehe 14.3). Die Agentur garantiert, dass Login- und Analysedaten des Kunden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden und gewährleistet die nötige Sicherheit nach modernsten technischen Richtlinien.
14.3. Pflichten des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, alle Änderungen, die die Agentur auf der Kunden-Webseite zum Zweck der Optimierung realisiert, vor der Veröffentlichung per E-Mail freizugeben. Nach der Freigabe durch den Kunden liegt die Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Optimierung entstehen können, alleine beim Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die durch die Agentur verfassten und per E-Mail an den Kunden versendeten Pressemitteilungen innerhalb von 48 Stunden zu prüfen und mit Korrekturen freizugeben. Der Kunde hat die rechtlichen Sachverhalte der Pressemitteilungen in Bezug auf sämtliche Inhalte wie Text, Bild und Ton zu prüfen. Der Kunde stellt der Agentur die Logindaten für das CMS (Content Management System) sowie für den FTP-Server zur Verfügung. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Webmaster die Änderungen im Auftrag der Agentur übernehmen. Der Webmaster muss die Änderungen innerhalb von 30 Arbeitstagen vollständig umgesetzt haben.
Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet, das Verfehlen eines vertraglich vereinbarten Suchmaschinenranking-Ziels innerhalb von drei Tagen an die Agentur zu melden.
14.4. Haftung: Die Agentur lehnt jede Haftung für direkte oder unmittelbare Schäden, welche durch die Optimierung seitens der Agentur entstehen, vollumfänglich ab, sofern die Optimierungsmassnahmen vom Kunden freigegeben wurden. Die Agentur haftet insbesondere nicht dafür, dass rechtliche Werbevorgaben und Urheberrechte an Bild, Text und Ton durch die veröffentlichten Inhalte verletzt werden. Die Prüfung der rechtlichen Sachverhalte liegt ausschliesslich beim Kunden.
14.5. Sofern nicht anders vereinbart, behält sich die Agentur das Recht vor, nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit (in der Regel 24 Monate) Backlinks zu entfernen oder Links auf "nofollow" zu setzen. Eine kundenseitig verlängerte Schaltung der Werbemassnahmen um eine weitere, von der Länge her der ersten Periode entsprechende Dauer kann die Agentur mit einem Rabatt von 50% der regulären Schaltungskosten belohnen, sofern diese Verlängerung innerhalb der regulären Vertragslaufzeit gewählt wird. Die Entscheidungsgrundlage für eine Verlängerung liegt bei der Agentur und kann nicht erzwungen werden.
15. Zusatz-AGB für freiberufliche Autoren als Dienstleister für die Agentur
Autorinnen und Autoren (im Folgenden nur Autoren genannt), welche die Agentur auf Honorarbasis mit Texten beliefern, tun dies nach Massgabe der jeweils gültigen Fassung des Autoren-Leitfadens der Agentur. Dieser Leitfaden wird den Autoren bereits zur Sondierung einer möglichen Zusammenarbeit vorgelegt.
15.1. Die gelieferten Texte müssen unique sein, d.h. dürfen weder als Ganzes noch in Teilen an anderer Stelle im Internet bereits veröffentlicht worden sein. Diese Einzigartigkeit der Texte wird die Agentur regelmässig durch ein Online-Plagiatstool prüfen.
15.2. Weiterhin müssen die Texte der im Leitfaden niedergelegten Leistungsbeschreibung ("Briefing") entsprechen und vom Autor eigenhändig angefertigt worden sein.
15.3. Die Texte dürfen nicht, auch nicht in Teilen, aus fremder Quelle stammen.
15.4. Die Texte dürfen nicht Rechte Dritter verletzen und müssen frei von Schutzrechten Dritter sein.
15.5. Die Agentur wird sich am Autor schadlos halten und diesen ggf. auch als Zeugen vor Gericht benennen, wenn es durch die Verwendung der vom Autor eingereichten Texte aufgrund von fehlerhaften oder irreführenden Inhalten und Verletzung von Schutz- oder Marken- oder sonstigen Rechten zu Schwierigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten kommen sollte.
15.6. Weiterhin räumt der Autor bei Rechtsstreitigkeiten, die sich auf von ihm gelieferte Texte beziehen, der Agentur das Recht ein, seine Daten an betroffene Dritte weiterzugeben, und wird bei Bedarf seine Urheberschaft schriftlich bestätigen.
15.7. Mit Begleichung der Rechnung erhält die Agentur vom Autor ein zeitlich und räumlich unbeschränktes und ausschliessliches Nutzungsrecht an den gelieferten Texten. Der Autor kann nach Vereinbarung mit seinem Klarnamen als Urheber genannt werden, hat jedoch kein Recht darauf. Auf Wunsch des Autors können die Inhalte auch unter einem Pseudonym oder dem Namen der Agentur erscheinen. Der Autor ermächtigt die Agentur im Übrigen dazu, Verletzungen des Urheberpersönlichkeitsrechts (das Recht auf Nennung des eigenen Namens als Urhebers des Textes) im eigenen Namen aussergerichtlich sowie gerichtlich geltend zu machen. Der Agentur bleibt es überlassen, wann und über welches Medium sie die erworbenen Texte veröffentlicht. Der Agentur ist es zudem gestattet, die erworbenen Texte nach eigenem Ermessen zu nutzen, zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben sowie zu verwerten oder abzuändern (z.B. umzuschreiben). Der Autor erteilt auch seine Zustimmung zur Einräumung weiterer Nutzungsrechte durch den Clienten. Eine Pflicht zur Veröffentlichung der erworbenen Texte vonseiten der Agentur besteht indes nicht.
15.8. Die Agentur kann Korrekturen vom Autor fordern. Die Korrekturanforderungen werden den Autoren regelmässig durch Verschieben des Textdokuments in einen dafür vorgesehenen Revisionsordner auf der gemeinsamen Cloud mitgeteilt. Der Autor verpflichtet sich insofern, seinen ihm freigeschalten Cloud-Zugang regelmässig zu prüfen. Die Anforderungen werden so genau wie möglich formuliert werden, um eine schnelle Nachbesserung durch den Autor zu gewährleisten und Rückfragen sowie unnötige Korrekturschleifen zu vermeiden. Korrekturen sind für den Autor insbesondere dann verpflichtend, wenn sich die Korrekturanforderung mit der ursprünglichen Leistungsbeschreibung deckt und auf auftragsrelevante Bestandteile nicht eingegangen wurde oder die Agentur davon ausgehen muss, dass der Umstand, der zur Korrekturanforderung geführt hat, dem Autor hätte bekannt sein müssen, und zwar auch ohne einen expliziten Hinweis in der Auftragsbeschreibung. Der korrigierte Text ist innerhalb von einem Tag nach Erhalt der Korrekturanforderung erneut bei der Agentur einzureichen. Lässt der Autor diese Frist verstreichen, kann ihm der Auftrag entzogen werden. Die Agentur wird eine Nachbesserung höchstens dreimal fordern, danach kann der Auftrag entzogen werden.
15.9. Die Agentur verpflichtet sich, Texte, die der Leistungsbeschreibung in vollem Umfang entsprechen, unverzüglich anzunehmen. Dies geschieht dadurch, dass die Textdokumente aus dem für Lieferungen vorgesehenen Cloud-Ordner entfernt werden.
15.10. Die Vergütung des Autors erfolgt ausschliesslich auf monatlicher Rechnungsbasis. Die Agentur verpflichtet sich, Rechnungen innert sieben Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen. Rechnungen können auch per E-Mail eingereicht werden.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB, einschliesslich dieser, ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt werden. Die ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmungen werden durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei nicht vorhergesehenen Lücken der AGB.
17. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
17.1. Gerichtsstand ist Hinwil ZH.
17.2. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur oder ihrer Filialen.
17.3. Es gilt schweizerisches Recht.
Stand: 01. Dezember 2014
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3. Urheberrechte
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3. Essen Luzern
6. Polstermöbel
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8. Gartenbau
10. Denkmalpflege
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Schimmel und Feuchtigkeit im Haus sind ein grosses Problem. Hier sind geeignete Massnahmen gefragt. Zum einen können Bewohner selbst einiges tun, um Schimmel und Feuchtigkeit im Büro oder in der Wohnung zu vermeiden. Dabei geht es vor allem um richtiges Heizen und Lüften. Zum anderen ist aber auch in vielen Fällen professionelle Hilfe gefragt, um Schimmel und Feuchtigkeit im Haus gar nicht erst entstehen zu lassen. Haus-Trocknen.ch bietet dafür innovative Lösungen!
Italienisch essen in Luzern – das kann man wunderbar im Casa Tolone. Wer in Luzern hervorragend essen und geniessen möchte, dem bietet das Ristorante-Vinoteca Casa Tolone italienische Küche vom Feinsten. In ruhiger Lage am Rande der Luzerner Altstadt gelegen, lädt das stimmungsvolle Lokal die Gäste zum Verweilen ein.
Essen Luzern: Eine wunderbare Möglichkeit dazu bietet das Casa Tolone. Sie wollen in Luzern hervorragend essen und geniessen? Dann sind Sie in diesem schönen italienischen Restaurant in Luzern herzlich willkommen. Die stilvolle Atmosphäre, der freundliche, zuvorkommende Service sowie feinste italienische Tafelkultur zeichnen das Luzerner Lokal aus.
Bartheke mieten? Martin Dubach Bar + Deko Vermietung in Oetwil am See im Kanton Zürich ist hierfür die geeignete Adresse und bietet Ihnen die exklusive Bartheke für Ihren Event! Der Eventdienstleister vermietet zu günstigen Konditionen exklusive Bartheken, Rundbars, Barhocker, grössere Mengen ZETA Barhocker oder Bar-Elemente sowie Stehtische. Auf Wunsch können Sie auch eine Doppelstock Bar mieten, und auch Bar Catering ist im Eventservice enthalten. Für die perfekte Partybeleuchtung sorgen grosse und kleine PAR-Spots, PAR LED-Spots, Lichtschlangen in diversen Farben blinkend und Scanner. Ob kleine Soundanlage, Mischpult oder Lautsprecher – auch für den ultimativen Sound ist gesorgt. Sie brauchen originelle Party Deko? Mieten Sie Schaufensterpuppen, künstliche Vögel, Papageien, Affen, Palmen, Blumenketten, Strohhüte oder Fahnen! Ob Traversenkreuz oder Stative – bei Martin Dubach Bar + Deko Vermietung finden Sie bestimmt das passende Equipment für Ihre Party!
Massivholzschränke schaffen im Wohnraum nicht nur ein edles und behagliches Ambiente, sondern sind auch langlebig und praktisch. Wer fein gearbeitete Massivholzschränke sucht, wird eine interessante Auswahl bei Möbel-Tschannen in Lützelflüh im Kanton Bern finden. Ob voll massive Barockschränke, Bodenseeschränke oder Biedermeierschränke in Kirschbaum, Nussbaum oder Altholz: Das moderne Möbelhaus mit Tradition präsentiert eine attraktive Schrankgalerie, die den Liebhaber exklusiver Massivholzschränke begeistern wird. Alle Massivholzschränke – seien es Wohnzimmerschränke, Vitrinenschränke oder Kredenzen – können auf Wunsch auch nach Mass angefertigt werden. Neben Massivholzmöbeln gibt es bei Möbel-Tschannen auf über 1’200 m2 Ausstellungsfläche alles, was es zum Wohnen und Einrichten braucht: Polstermöbel, Sideboards, Salontische, Elementwände, Elementschränke, Garderoben, Relax-Sessel, Tische, Stühle, Schlafzimmermöbel, Matratzen, Vorhänge, Teppiche und Bodenbeläge. Der gute Kauf bei Möbel-Tschannen umfasst als weitere Dienstleistungen die Gratis-Rücknahme der alten Möbel, ebenso die Lieferung und Montage in der ganzen Schweiz.